Rechtsgebiete

Privates Baurecht


Das private Baurecht regelt den Interessenausgleich privater Grundstückseigentümer (zivilrechtliches Nachbarrecht) und umfasst darüber hinaus das Bauvertragsrecht.

Das Baurecht bietet verschiedene Problemfelder, da zumeist mehrere Personen an der Realisierung des Bauvorhabens beteiligt sind. Sehr oft kommt es während der Bauphase oder während der Gewährleistungszeit zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Architekt. Gerade in baurechtlichen Angelegenheiten hilft präventive Beratung (bereits bei der Gestaltung der Bauverträge), Ärger zu vermeiden und zukünftigen Schaden abzuwenden. Dies gilt für den Auftraggeber ebenso wie für den Auftragnehmer und auch für den Architekten. Aufgrund vertiefter Rechtskenntnisse im Baubereich stellt die Betreuung der Bauherren, aber auch die Betreuung von Handwerksbetrieben und des Architekten einen wesentlichen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Es geht zumeist um die Mangelhaftung, die Durchsetzung berechtigter Forderungen, aber auch um die Abwehr ungerechtfertigter Abzüge oder Mängelrügen. Ob im konkreten Fall Baumängel vorliegen, kann durch Mitwirkung eines Architektur- und Sachverständigenbüros zeitnah festgestellt werden.

  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Realisierung berechtigter und Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Durchsetzung von Sicherheitsansprüchen (z.B. Werklohnsicherung)
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Photovoltaik
  • Solar- und Geothermie

Öffentliches Baurecht


Das öffentliche Baurecht ist ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen, betreffen. Im Spannungsfeld zwischen Bauherr und Bauamt sowie Nachbar sind zumeist folgende Problemkreise gegeben:

  • Erhebung einer Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht nach Versagung einer beantragten Baugenehmigung oder eines beantragten Bau-Vorbescheides durch die Stadt
  • Erhebung einer Dritt-Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung oder eines Bau-Vorbescheides, die bzw. der einem Nachbarn von der Stadt erteilt wurde
  • Abwehr einer Dritt-Anfechtungsklage eines Nachbarn, der sich gegen die einem selbst von der Stadt erteilte Baugenehmigung oder gegen einen erteilten Bau-Vorbescheid zur Wehr setzt
  • Heranziehungsbescheide der Stadt auf Zahlung von Straßenerschließungsbeiträgen oder Straßenbaubeiträgen

Mietrecht


In mietvertraglichen Angelegenheiten (Wohnraum oder Gewerbe) geht es sehr oft um das Vorliegen von Mietmängeln und deren Auswirkungen auf die zu zahlende Miete (Themenkreis Mietminderungen). Ob tatsächlich Mietmängel vorliegen, kann durch Mitwirkung eines Architektur- und Sachverständigenbüros festgestellt werden. Angeboten wird aber auch die anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Einzug der fälligen Miete nebst Nebenkostenvorauszahlung oder der Nebenkostennachzahlung sowie dem Ausspruch von Kündigungen.

  • Realisierung berechtigter und Abwehr unberechtigter Mietforderungen
  • Geltendmachung von Mietmängeln und Mietminderungen
  • Geltendmachung von Nebenkostennachzahlungen

Immobilienrecht


Der beabsichtigte Kauf einer noch herzustellenden Immobilie (Bauträgervertrag), aber auch der Kauf einer Bestandsimmobilie stellt den Käufer - insbesondere vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung - vor erhebliche rechtliche Probleme. Auch hier gilt, dass durch frühzeitige Einschaltung des Anwalts (und zwar bereits bei der Vertragsgestaltung) zukünftiger Schaden abgewendet werden kann. Insbesondere möchten Sie doch als Käufer im Vorfeld wissen, welche Qualität der verbauten Werkstoffe Sie für den Kaufpreis erhalten. Durch Mitwirkung eines Architektur- und Sachverständigenbüros kann beispielsweise die Leistungsbeschreibung überprüft oder der Bautenstand festgestellt werden. Bei Bestandsimmobilien kann bei einem Ortstermin die Bausubstanz eingeschätzt werden. Aber auch andere rechtliche Probleme können auftreten, wenn Bauträger- oder Immobilienkaufverträge ohne Beratung durch den Anwalt vom Käufer eigenständig geschlossen werden. Fallstricke lauern im Immobilienrecht in nahezu jedem Vertrag.

  • Gestaltung und Prüfung von Bauträger- und Kaufverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Realisierung berechtigter und Abwehr unberechtigter Forderungen

Arbeitsrecht


In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten geht es für den Arbeitnehmer in vielen Fällen um existenzielle Fragestellungen, insbesondere bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Schnelle anwaltliche Hilfe ist Voraussetzung dafür, dass die dem Arbeitnehmer zustehenden Rechte nicht verloren gehen (Kündigungsschutzklage). Der Mandant wird von mir begleitet von der Anstellung bis zur Kündigung und deren Abwicklung. Angeboten wird die vorbeugende anwaltliche Beratung (Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Beratung im Zusammenhang mit anstehender Kündigung). Ferner werden natürlich auch die notwendigen Prozesse vor dem Arbeitsgericht für den Mandanten von mir geführt.

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Kündigungsschutzrecht
  • Abmahnungen
  • Zeugniserteilung

Inkasso


Wird Ihre Rechnung trotz geleisteter Arbeit nicht gezahlt? Dann zögern Sie nicht und lassen Sie sich bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen helfen. Denn mit jedem Monat des Zahlungsverzuges verringert sich Ihre Chance, Ihr Geld zu erhalten. Die Erfahrung zeigt, dass meist ein anwaltliches Aufforderungsschreiben ausreicht und der Schuldner nach dessen Erhalt seine Verbindlichkeit ausgleicht. Vom anwaltlichen Aufforderungsschreiben über die Titulierung bis hin zur Zwangsvollstreckung geht die anwaltliche Dienstleistung.

Eine Besonderheit besteht bei Inkassoangelegenheiten darin, dass bei Verzug des Schuldners dieser auch die anwaltlichen Kosten dem Mandanten auszugleichen bzw. zu erstatten hat.


Verkehrsrecht


Die Folgen eines unverschuldeten Verkehrsunfalls werden von mir schnell und effizient mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geregelt. Die Kosten werden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich übernommen. Aber auch bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall ist es wichtig, mit anwaltlicher Hilfe Ansprüche gegenüber der eigenen Kasko- oder Unfallversicherung geltend zu machen oder unberechtigte Ansprüche gegenüber der Gegenseite abzuwehren. Anwaltliche Vertretung im Verkehrsrecht bedeutet aber auch die Verteidigung in Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren beispielsweise wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Unfallverursachung. Bereits wenn Sie einen Fragebogen von der Behörde erhalten ist es Zeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

  • Regulierung von Verkehrsunfällen
  • Verteidigung in verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsrecht
  • Bußgeldbescheid
  • Autokauf

Wohneigentumsrecht


Wohnungseigentum ist eine nicht mehr wegzudenkende Form des Grundeigentums. Ungefähr 4,2 Millionen Eigentumswohnungen belegen die hohe Akzeptanz des Wohnungseigentums. Nirgends ist aber auch ein Nachbarschaftsverhältnis so intensiv zu erfahren wie in einer Wohnungseigentumsanlage. Daher prallen viele gegensätzliche Interessen aufeinander, sodass Konflikte zwischen den Wohnungseigentümern geradezu unausweichlich sind. Aber auch die Problemfelder des WEG-Verwalters gegenüber einzelnen Miteigentümern sind vielfältig. Zu nennen wäre hier beispielsweise die Durchsetzung der monatlichen Hausgeldzahlungen. Aber auch die vom WEG-Verwalter zu beachtenden Formalien (beispielsweise bei der Einladung zur jährlichen Eigentümerversammlung und bei der textlichen Gestaltung von Beschlussfassungen) stellen den WEG-Verwalter insbesondere vor dem Hintergrund der Reform des Wohnungseigentumsrechts vor hohe Anforderungen und beinhalten Haftungsfallen.

  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Durchsetzung von Hausgeldforderungen
  • Vorbereitung einer Eigentümerversammlung
  • Gestaltung eines Verwaltervertrages/Teilungserklärung
  • Baumängel am Gemeinschafts- oder Sondereigentum

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